Maßnahmen zur Insolvenzvorsorge.
Eine Insolvenz kann auch tüchtige Unternehmer treffen. Verschärfte Wettbewerbsbedingungen – aber etwa auch der Ausfall von Forderungen durch die Insolvenz eines Vertragspartners oder eine nicht mehr verlängerte Kreditlinie der Hausbank – bringen es mit sich, dass auch erfolgreiche Unternehmer insolvent werden können.
Für jeden Unternehmer gilt es so zunächst, sein Unternehmen gegen die Gefahr einer Insolvenz möglichst kompetent abzusichern; dies etwa durch eine entsprechende Gestaltung von Verträgen, eine entsprechende Gestaltung der Struktur seines Unternehmens, rasches Inkasso bei säumigen Schuldnern oder etwa eine Besicherung von Forderungen.
Die wirksamsten Maßnahmen um die Gefahr zu vermeiden, dass im Fall einer Insolvenz nicht das gesamte Lebenswerk verloren ist, können wirksam nur in guten Zeiten getroffen werden; also solange keinerlei Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten bemerkbar sind.
LAWPARTNERS rechtsanwälte. Ihre Wirtschaftskanzlei im Weinviertel.
Es gilt so vor allem, derartige Maßnahmen rechtzeitig zu setzen. Wir begleiten unsere Klienten bei diesen Maßnahmen zur Vorbeugung.
Aber auch für Unternehmer oder Geschäftsführer von Gesellschaften, deren Unternehmen von einer Insolvenz bedroht ist, gilt es die mit einer Insolvenz verbundene Gefahr von persönlicher Haftung und strafrechtlicher Verfolgung zu vermeiden, sodass wir dazu um kompetenten Rat und eine Vertretung gefragt werden.
Erfolgreich zum Sanierungsplan.
Es lässt sich im modernen Wirtschaftsleben nicht immer vermeiden, dass ein Unternehmen in Insolvenzgefahr gerät.
Insolvenzen in besten Händen.
Wir sind von Gericht laufend zu Insolvenzverwaltern, Sanierungsverwaltern und Masseverwaltern bestellt.
Insolvenzverwalter, Sanierungsverwalter, Masseverwalter.
Wenn zu wenig Geld vorhanden ist, um das Nötigste zu bezahlen, ist unsere Kompetenz gefragt.
Verlässlich raus aus der Schuldenfalle.
Insolvenzen treffen in zunehmenden Maße Personen, die nicht als Unternehmer tätig sind. Dies ist in vielen Fällen Folge von Haftungen, die aus früherer Aktivität als Unternehmer „übrig geblieben“ sind;
Noch Hoffnung als Gläubiger?
Die Insolvenz eines Vertragspartners kann die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. In jedem Fall bringt bereits die drohende Insolvenz eines Schuldners vielfältige Gefahren der Schädigung für einen Gläubiger mit sich.