Achten Sie auf die Marke!

01.01.2012 | Unternehmensrecht

Unternehmenskennzeichen sind auch bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu vernachlässigen. Es lohnt sich für jeden Unternehmer, rechtzeitig den Schutz seiner Kennzeichen zu erwirken.

Kann das auch Ihrem Unternehmen passieren?
Eigentlich hat alles sehr einfach angefangen. Nach geschaffter Meisterprüfung und einigen Jahren in jenem Betrieb, wo Franz N. gelernt hatte, hat er den Sprung in die Selbständigkeit gesetzt. Das Unternehmen ist gewachsen, ist im Weinviertel gut bekannt; in den letzten Jahren sind auch Aufträge, die über die Homepage des Unternehmens erteilt werden, immer wesentlicher geworden.

Zunächst hat Franz N. so auch einem Schreiben wenig Bedeutung beigemessen, in dem ihn eine ihm unbekannte Rechtsanwaltskanzlei aufgefordert hat, umgehend den Gebrauch der Bezeichnung Ultrafranz zu unterlassen, die Homepage nicht mehr unter der Domain www.ultrafranz.at zu betreiben, ja sogar Rechenschaft darüber abzugeben, was sein unter diesem Kennzeichen geführter Betrieb in den letzten Jahren ins Verdienen gebracht hat.

Als Franz N. dann aber wenige Wochen später eine dementsprechende Klage erhalten hat, wurde das Problem langsam in seiner vollen Tragweite erkennbar.

Franz N. hat sein Unternehmenskennzeichen Ultrafranz bislang verwendet, ohne dazu nähere rechtliche Schritte angestellt zu haben. Seit Jahren ist der Auftritt seines Unternehmens mit diesem Kennzeichen verbunden. Der Eintrag im Telefonbuch, die Werbetafeln, die Drucksorten des Unternehmens, die bestickten Jacken der Mitarbeiter, die Aufkleber auf den Fahrzeugen und Maschinen, das für Messen verwendete Mobiliar trägt groß Ultrafranz – ja sogar die Wunschkennzeichen der Fahrzeuge waren mit UF 1, UF 2 etc. eindeutig auf Ultrafranz abgestellt.

Ein Nachgeben wäre so sehr aufwändig und teuer. Die dem Gegner zu ersetzenden Prozesskosten wären da wohl noch das Geringste. Wieviele Kunden wären verloren, wenn sie das Unternehmen nicht mehr unter Ultrafranz finden – www.ultrafranz.at vielmehr in Zukunft von der Konkurrenz verwendet wird?

Anderseits war die Information seines Rechtsanwalts, dass er vor Gericht den Nachweis zu erbringen habe, unter der Bezeichnung Ultrafranz bereits vor dem 27. Mai 2009 allgemein bekannt gewesen zu sein, auch alles andere als aufmunternd. Abgesehen von den Kosten einer dazu erforderlichen Meinungsumfrage war deren Ausgang schlicht nicht einzuschätzen.

Was ist falsch gelaufen?

Franz N. hat es unterlassen, auch nur einfachste Schritte zum Schutz seines Unternehmenskennzeichens zu setzen. Durch die Eintragung dieses Kennzeichens als Marke wäre seine Position grundlegend verbessert gewesen.

Auch einen namensrechtlichen Schutz dieses Unternehmenskennzeichens hat Franz N. nicht erwirkt. Dies wäre ihm leicht möglich gewesen, indem er etwa den Begriff Ultrafranz in den Firmenwortlaut seines Unternehmens aufgenommen hätte. Dies ist seit einigen Jahren sogar bei Einzelunternehmen möglich.

Die Kosten für diese Schritte wären nicht höher gewesen als die Prämie für die Feuerversicherung. Franz N. kann sich selbst die Frage nicht beantworten, warum er das Risiko des Feuers versichert hat; für das Risiko eines Mitbewerbers aber keine Vorsorge getroffen hat.

Expertentipp:
Achten Sie darauf, dass Ihre Unternehmenskennzeichen geschützt sind. Hier ist guter Rat nicht teuer.

(Der Name Franz N. sowie Ultrafranz sind frei erfunden. Der Fall selbst entspricht einem tatsächlichen Fall in meiner Rechtsanwaltskanzlei)

 

Dr. Werner Borns, Rechtsanwalt

im Jänner 2012

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