Durch die COVID-19-Maßnahmen ist der Geschäftsgang der meisten Unternehmen wesentlich verändert worden. Nur die wenigsten Unternehmer können so vernünftiger Weise erwarten, dass sich die finanzielle Situation so entwickelt, wie sie es geplant oder aufgrund der Erfahrungen in den Vorjahren erwartet hatten.
Die zuletzt angekündigten Schritte der „Lockerung“ der COVID-19-Maßnahmen ermöglichen es erstmals, die zeitliche Entwicklung der Maßnahmen und damit auch die zeitliche Dimension der Einwirkungen auf jedes konkrete Unternehmen einzuschätzen.
Für Unternehmen, die Vorfinanzierungsfunktionen übernehmen müssen – die also an ihre Kunden leisten und das Entgelt erst einige Zeit danach erhalten – ist die Liquiditätssituation wesentlich verändert. Einerseits drohen Ausfälle oder Verzögerungen der Zahlung der Kunden. Anderseits drohen Liquiditätsengpässe im Zuge des Wieder-Hochfahrens, die zu dieser Zeit untypisch sind. Es gilt so konkret zu ermitteln, wann konkret in welcher Höhe Liquiditätsspitzen zu erwarten sind.
In vielen Branchen – etwa dem Tourismus oder der Gastronomie – ist aber auch nach weiteren „Lockerungen“ der Maßnahmen mit intensiven Nachwirkungen zu rechnen. Hier gilt es zu entscheiden, ob und auf welche Dauer eine Verlustperiode „durchgetaucht“ werden soll bzw. kann. Manche Geschäftsmodelle sind wohl auch grundsätzlich zu überdenken und zu verändern.
Unternehmen, die noch mit Verpflichtungen zur „Abfertigung alt“ belastet sind, müssen kritisch hinterfragen, ob sie dieses Leistungsversprechen vor dem Hintergrund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen tatsächlich werden halten können.
Zahlreiche durch die COVID-19-Maßnahmengesetze geschaffenen Förderungen und Haftungen setzen voraus, dass Unternehmen als „gesund“ beurteilt werden müssen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Damit rückt eine wohl an die aktuellen Verhältnisse angepasste Planung in den Mittelpunkt der Betrachtung auch bei der Förderungs- und Finanzierungsabwicklung.
Je eher der nachhaltige Geschäftserfolg des Unternehmens in Zweifel zu ziehen ist, desto wichtiger wird es, in eine hochwertige Unternehmensplanung zu „investieren“, also eine positive Fortbestehensprognose auch schriftlich darlegen zu können.
Kurz:
Für Unternehmer wird der Weg aus dieser Krise verlässlich nur möglich sein, wenn sie auf Grundlage der aktuell vernünftiger Weise zu erwartenden Entwicklungen die finanzielle Entwicklung ihres Unternehmens planen; dabei auch mutig über notwendige Schritte im Unternehmen nachdenken.
Das lässt sich bei vielen Unternehmen auch nicht in auslagern, die zentralen Punkte und möglichen Lösungsszenarien sind häufig zunächst durch ein Gespräch mit dem Steuerberater und einem in wirtschaftlichen Angelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt einzugrenzen; auf dieser Grundlage dann entsprechende Planungsrechnungen anzustellen.
Für Unternehmer ist aufgrund der CORONA-Maßnahmen in jedem Fall eine rasche und entschlossene Prüfung der konkreten Situation dringend zu empfehlen. Gerade in dieser außergewöhnlichen Situation ist eine Beratung durch einen in Wirtschaftssachen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich.
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