Erfolgreich zum Sanierungsplan.
Es lässt sich im modernen Wirtschaftsleben nicht immer vermeiden, dass ein Unternehmen in Insolvenzgefahr gerät. Seit 1. Juli 2010 besteht in derartigen Fällen die Möglichkeit, die Eröffnung eines Konkursverfahrens durch einen Sanierungsplan abzuwenden. Dazu sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten.
Durch einen Sanierungsplan soll erreicht werden, dass einem Unternehmen der Großteil seiner Verbindlichkeiten nachgelassen werden; das Unternehmen so nach Erfüllung der Sanierungsplanquote schuldenfrei gestärkt wieder am Wirtschftsleben teilnehmen kann.
Das dazu vorgesehene Verfahren hat rasch innerhalb von 90 Tagen abgewickelt zu werden. Um in dieser Frist Gläubiger, Sanierungsverwalter und Gericht von der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages überzeugen zu können, bedarf es einer erfahrenen Vorbereitung und Umsetzung.
In der Insolvenz gilt es vor allem, die laufenden Kosten im Griff zu haben.
Wir begleiten Klienten seit vielen Jahren erfolgreich auf deren Weg durch ein Insolvenzverfahren; stellen auf der Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Konzepts sicher, dass die rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden; gleichzeitig aber Gefahren vermieden werden.
Unsere Kontakte zu Gerichten, Gläubigerverbänden, Banken und Finanzämtern ermöglichen es, auch den Aufwand der zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen – und damit von dessen Kosten – effizient zu halten; diesen auch bereits zu Beginn der Vertretung verlässlich vorauszusagen.
Insolvenzen in besten Händen.
Wir sind von Gericht laufend zu Insolvenzverwaltern, Sanierungsverwaltern und Masseverwaltern bestellt.
Insolvenzverwalter, Sanierungsverwalter, Masseverwalter.
Wenn zu wenig Geld vorhanden ist, um das Nötigste zu bezahlen, ist unsere Kompetenz gefragt.
Verlässlich raus aus der Schuldenfalle.
Insolvenzen treffen in zunehmenden Maße Personen, die nicht als Unternehmer tätig sind. Dies ist in vielen Fällen Folge von Haftungen, die aus früherer Aktivität als Unternehmer „übrig geblieben“ sind;
Noch Hoffnung als Gläubiger?
Die Insolvenz eines Vertragspartners kann die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen. In jedem Fall bringt bereits die drohende Insolvenz eines Schuldners vielfältige Gefahren der Schädigung für einen Gläubiger mit sich.
Maßnahmen zur Insolvenzvorsorge.
Verschärfte Wettbewerbsbedingungen – aber etwa auch der Ausfall von Forderungen durch die Insolvenz eines Vertragspartners – bringen es mit sich, dass auch erfolgreiche Unternehmer insolvent werden können.